Herzlich willkommen zu den Fakten!
Wichtige Informationen als Grundlage für eine fruchtbare Diskussion

Das Entwicklungsgelände der ehemaligen Zeche Sterkrade ist in aller Munde. Die unterschiedlichsten Interessengruppierungen melden sich zu Wort. Das ist ein gutes Zeichen, denn es unterstreicht die Bedeutung, die dieses einzigartige Areal für die Menschen und die Entwicklung in Oberhausen hat. Um das Potenzial der Fläche richtig einschätzen zu können, werfen wir zunächst einen Blick auf die Fakten.

Die Hauptfläche des etwa 16 ha großen Planungsraums steht im Privateigentum der RAG.  Eine Betretungserlaubnis ist für Fußgänger und Radfahrer lediglich auf der querenden Trasse (von Trotha-Str. <-> Weierstr.) gestattet. Das historische Fördergerüst und die Maschinenhalle befinden sich im Eigentum der Stiftung Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur. Weitere Flächen entlang der Bahnlinie gehören der Stadt Oberhausen und der Deutschen Bahn AG. Eine weitere für die Entwicklung wesentliche Teilfläche an der Von-Trotha-Straße steht im Eigentum der Thelen Gruppe. Zwischen den Grundstückseigentümerinnen besteht Einigkeit, dass die hier benannten Flächen als zusammenhängendes Plangebiet genutzt werden sollen.

Mehr als 90 Jahre stand an dieser Stelle die Zeche Sterkrade I/II, die ursprünglich lediglich als fahrbarer Ausgang der Zeche Hugo-Haniel geplant war. Erst als auf Zeche Hugo der erste Schacht zu Bruch ging, beschloss die Direktion der Gutehoffnungshütte (GHH) im Jahr 1903 den regelmäßigen Kohleabbau auf Zeche Sterkrade. Aus dieser Zeit stammt auch das Fördergerüst über Schacht 1. Heute wacht es über das ehemalige Bergwerksgelände und ist eines der letzten erhaltenen Zeugnisse der Zeche Sterkrade. Zukünftig kommt dem historischen Förderturm mit Maschinenhaus als adressbildende Landmarke eine neue Aufgabe zu. Das Ensemble markiert die Quartiersmitte des neuen Entwicklungsareals und bietet vielerlei Umnutzungsmöglichkeiten, um Anwohnerinnen und Anwohnern sowie Besucherinnen und Besuchern in Sterkrade als originelles und lebendiges Quartierszentrum zur Verfügung zu stehen.

In Oberhausen fehlen Wohnungen. Für ältere Menschen, aber auch für junge Familien. Wenn Oberhausen als Stadt weiterhin attraktiv bleiben will, besteht Bedarf an attraktivem Wohnraum. Aber der muss bezahlbar sein. Mit dem Zukunftsquartier „Neue Zeche Sterkrade“ kann Oberhausen in der Region ein Zeichen setzen. Denn dort ist beides vorgesehen: privat finanzierter, aber auch geförderter und damit sozial gebundener Wohnraum. Die Abwanderung von Familien, die ihren Bedarf heute nicht decken können, soll verhindert werden. Gleichzeitig will Oberhausen attraktiver für Zuzügler werden.

Der städtebaulich-freiraumplanerische Rahmenplan sieht einen hohen Anteil an Wohnflächen in unterschiedlichen Wohnformen vor. Es soll die gesamte Bandbreite der Wohnformen – vom Einfamilienhaus bis zum Geschosswohnungsbau – ermöglicht werden. In einem Generationen übergreifenden Konzept können attraktive Wohnangebote sowohl für junge Familien und Singles als auch für ältere Menschen geschaffen werden.

Zudem entspricht die Zielsetzung der Flächenentwicklung wesentlichen Ansätzen der strategischen Stadtentwicklung in Oberhausen:

  • Revitalisierung einer ehemaligen Industriefläche durch Transformation in ein lebenswertes Stadtquartier
  • Priorisierte Entwicklung von Innenbereichen zum Schutz der Außenbereiche 
  • Die Fläche in der Nähe der Sterkrader Innenstadt wurde bereits im Zuge der Sanierungsarbeiten von 1999 bis 2004 für eine zukünftige Nutzung für Wohnbebauung und Gewerbe vorgesehen
  • Der Wohnraumbedarf ist in den letzten Jahren weiter gestiegen. Oberhausen hat einen Nachholbedarf in der Ausweisung von Wohnbauflächen
  • Weitere Belebung der Sterkrader Innenstadt

Im Quartier „Neue Zeche Sterkrade“ nimmt ein multifunktionaler Freiraum die zentrale Rolle für die städtebauliche Struktur ein.  Die einzelnen Teilquartiere, jedes mit besonderer Lage und eigener Bebauungsstruktur, bieten eine vielseitige Mischung an Nutzungen und fördern so das gemeinschaftliche Miteinander. Die Reduzierung des quartiersinternen motorisierten Individualverkehrs (MIV), die Anlage großzügiger Rad- und Fußwegeverbindungen sowie sonstige Maßnahmen zur Klimaresilienz und Energieeffizienz sind weitere Planungsziele.

Ja. Das gesamte Gelände wurde zwischen 1999 und 2004 grundlegend saniert. Hierbei wurden im Hinblick auf eine zukünftige Wohnbaunutzung auf dem Gelände sämtliche Auffüllungen und Bodenbelastungen abgetragen und dauerhaft gesichert in ein Landschaftsbauwerk umgelagert. Zum Abschluss der Maßnahme wurden saubere und für eine Wohnbaunutzung mit unterkellerten Gebäuden geeignete Bodenmassen angeliefert und auf dem Gelände bis zur heutigen Gelände-Oberkante eingebaut.

Alle Maßnahmen zur Bodensanierung fanden unter gutachterlicher Begleitung statt und sind umfassend dokumentiert. 

Parallel zur Bodensanierung fand auch die Bergung vorhandener Kampfmittel durch den Kampfmittelräumdienst statt und wurde mit dem Nachweis der Kampfmittelfreiheit für das Gelände erfolgreich abgeschlossen.

Ja. Umweltbelange unterschiedlichster Art fließen in die Planungen ein. So ist der Artenschutz ein wichtiges Anliegen der Planenden. Im Zuge des Verfahrens werden Flora und Fauna auf dem Gelände von Gutachtern kartiert. Im Bedarfsfall lassen sich damit entsprechende Maßnahmen zum Artenschutz ableiten. Für die auf der Entwicklungsfläche übergangsweise angesiedelte Kreuzkröten-Population ist ein gesichertes und dauerhaftes Habitat in der Nähe der Weierstraße bereits fertiggestellt. Weitere Verbesserungen der ökologischen Situation sind durch die Renaturierung und Offenlegung des Alsbachs gegeben. Auch die Baumallee im Eingangsbereich bleibt erhalten. Aufgrund des Ausbaus der Bahnstrecke zur Betuwe-Linie werden zusätzlich Lärmschutzmaßnahmen errichtet. Der derzeitige Bewuchs ist als „Grün auf Zeit“ klassifiziert und soll durch dauerhaften, klimaresilienten Bewuchs in den Grünbereichen abgelöst werden. 

Ja. Die derzeitige Radtrasse quert zurzeit aufgrund einer befristeten Gestattung durch die RAG das Gelände. Die Planungen sehen einen Ausbau und die Aufwertung der Trasse zu einem dauerhaften, überregionalen Radweg als gesicherte öffentliche Fläche vor.

Ja. Neben der vorhandenen Straßeninfrastruktur, die die Innenstadt von Sterkrade in ca. 500 m bereits heute anbindet, wird eine die Bahntrasse überquerende Brücke als Rad- und Fußwegverbindung den direkten Anschluss an den Volkspark Sterkrade herstellen. Dadurch entsteht ein völlig neues, attraktives Anbindungselement an die Innenstadt.

Ja. Das Quartier „Neue Zeche Sterkrade“ wird für und mit den Bürgerinnen und Bürgern geplant. Weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus hat die Stadt Oberhausen in 2024/2025 zu verschiedenen Dialogveranstaltungen eingeladen. Daraus resultierte der am 07. April 2025 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossene „städtebaulich und freiraumplanerische Rahmenplan“, der als Maßstab und belastbare Grundlage für das nun folgende gesetzlich verankerte Bauleitplan-Verfahren dient.

Zweimal Nein. Die Fläche ist weder öffentlich noch ein Erholungsgebiet. Sie ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) ausgewiesen, was bedeutet: hier ist sowohl Wohnen als auch Gewerbe vorgesehen. Der derzeitige Zugang zur Fläche besteht lediglich aufgrund von befristeten Gestattungen der RAG. Diese beziehen sich nur auf den Rad- und Fußweg zur Querung des Geländes sowie die Sportanlage auf dem Landschaftsbauwerk, nördlich des Plangebiets. Alle Flächen links und rechts des Radweges sind in Privateigentum und sollten nicht betreten werden.

Ja – in einer attraktiven Kombination aus Gewerbe und Wohnen. Das Projekt setzt in diesem Segment auf die Ansiedlung innovativer Dienstleistungsbetriebe – gerne mit digitalen Geschäftsmodellen und ohne viel Schwer-Verkehr im Quartier.

Mitte 2023 wurde mit der Erstellung eines Leitbildes für die Fläche begonnen, das bereits im März 2024 durch den Rat der Stadt zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Zur Zeit erarbeiten die Grundstückseigentümer gemeinsam mit der Stadt die Detailplanungen unter Einbeziehung einer Vielzahl von Fachgutachten. Im Frühjahr 2024 wurde der Dialog – und Bürgerbeteiligungsprozess gestartet, der bis zum Anfang 2025 lief.

Der Rat der Stadt Oberhausen hat im April 2025 beschlossen, auf Grundlage des  erarbeiteten städtebaulich-freiraumplanerischen Rahmenplans ein formales Bauleitplanverfahren einzuleiten (Aufstellungsbeschluss).

Gemäß dem Aufstellungsbeschluss erfolgt die formale Durchführung des Bauleitplanverfahrens mit der Zielsetzung, im Jahr 2026 einen Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan herbeizuführen. Ab diesem Zeitpunkt besteht für die Grundstückseigentümer die Möglichkeit zur Erschließung der Fläche und zur Aufnahme vertrieblicher Aktivitäten.

Rahmenplan

Rahmenplan, Stand April 2025